Informationen
→ Was wir für Sie tun können
- Übersicht
- Einschulung
- Widerspruch
- Schulplatzklage
Ganz gleich, ob Sie einen Ablehnungs- oder Widerspruchsbescheid des Schulamtes bzw. der Schulleitung erhalten haben. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Wunschschule, von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren und – soweit erforderlich – auch im gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Erfahrung
Aufgrund unserer langjährigen Praxis sind wir in der Lage, die Aussichten eines Widerspruchs oder einer Klage zu beurteilen und unseren Mandanten ein sinnvolles Vorgehen zu raten. Regelmäßige Kontakte zu Sachbearbeitern der Berliner Schulverwaltung helfen uns dabei, Fälle nahezu ausnahmslos ohne gerichtliche Entscheidung zu lösen.
Hierbei sind wir Ansprechpartner vor allem in Fragen der Aufnahme in:
- Grundschulen
- Gemeinschaftsschulen
- Schulen besonderer pädagogischer Prägung
- Staatliche Europaschulen (SESB)
- Integrierte Sekundarschulen (ISS)
- Gymnasien/ Oberschulen
Sie haben Fragen oder möchten einen Gesprächstermin vereinbaren?
Sie erreichen uns:
- über unser Kontaktformular
- per E-Mail: Kontaktformular
- oder ganz einfach telefonisch: (030) 700 159 620(030) 700 159 620