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Drei Mädchen

Informationen
→ Was wir für Sie tun können

Ganz gleich, ob Sie einen Ableh­nungs- oder Wider­spruchs­bescheid des Schul­amtes bzw. der Schul­leitung erhalten haben. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Wunsch­schule, von der Antrag­stellung über das Widerspruchs­verfahren und – soweit erforderlich – auch im gericht­lichen Ver­fahren vor den Verwaltungs­gerichten.

Erfahrung

Aufgrund unserer lang­jährigen Praxis sind wir in der Lage, die Aus­sichten eines Wider­spruchs oder einer Klage zu beurteilen und unseren Mandan­ten ein sinn­volles Vorgehen zu raten. Regel­mäßige Kontakte zu Sach­bearbeitern der Berliner Schul­verwaltung helfen uns dabei, Fälle nahezu ausnahms­los ohne gericht­liche Entschei­dung zu lösen.

Hierbei sind wir Ansprech­partner vor allem in Fragen der Aufnahme in:

  • Grundschulen
  • Gemeinschaftsschulen
  • Schulen besonderer pädagogischer Prägung
  • Staatliche Europaschulen (SESB)
  • Integrierte Sekundarschulen (ISS)
  • Gymnasien/ Oberschulen


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