Widerspruch
→ Taktisch handeln
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Eltern und deren Kinder, die an der Grundschule oder weiterführende Schule ihrer Wahl keinen Schulplatz und eine Ablehnung erhalten, müssen ihre Wunschschule nicht gleich fallen lassen. Sie können ihren Aufnahmeanspruch im Wege des Widerspruchs bzw. einer Schulplatzklage weiterverfolgen.
Sind dem Schulamt bzw. der Schule bei der Vergabe der Schulplätze Fehler unterlaufen, sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs bzw. einer Schulplatzklage besonders günstig.
Akteneinsicht
Ausgangspunkt eines solchen Verfahrens ist stets die Einsicht in den gesamten Verwaltungsvorgang des Schulamts sowie der Aufnahmeanträge sämticher aufgenommener Kinder der betreffenden Schule. Erst auf dieser Grundlage lässt sich eine belastbare Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs bzw. einer Schulplatzklage treffen.
Erfolgsaussichten
Diese erfordert ihrerseits eine Fehlersuche im Widerspruchsverfahren, der Gewichtung aufgedeckter Fehler und der Beurteilung der daraus sich ergebenden Rechtsfolgen. So konnten die Schulaufnahmeverfahren im Bereich Grundschule zum Schuljahr 2023/2024 – allein im Wege des Widerspruchs – zu mehr als zwei Dritteln erfolgreich abgeschlossen werden.
In welchen Fällen ist ein Widerspruch sinnvoll?
Ganz überwiegend. Die Einlegung des Widerspruchs ist erfahrungsgemäß der zweckmäßigste Weg, den Schulplatz trotz Ablehnung an der gewünschten Grundschule Erfolg versprechend durchzusetzen. Der Erhebung einer Schulplatzklage bedarf es in der Regel nicht, jedenfalls nicht sofort. Wir überprüfen für Sie, ob die Aufnahmekapazität der Grundschule tatsächlich erschöpft und das Auswahlverfahren verfahrensfehlerfrei durchgeführt worden ist.
Welche Strategie ist Erfolg versprechend?
Wegen des Verbots des Nachschiebens von Gründen im Widerpruchsverfahren führt der für das Anmeldeverfahren maßgebliche Ansatz, für den Bewerber günstige Angaben umfassend und abschließend bereits bei der Anmeldung und damit vor der Ablehnung vorzutragen, in der Regel nicht weiter. Hier ist Taktik gefragt. Eltern, die unseren Empfehlungen folgen, haben auch weiterhin gute Aussichten, nach erfolgter Ablehnung einen Schulplatz an der Grundschule oder weiterführenden Schule ihrer Wahl zu erhalten. Wir beraten Sie gerne. Eine erste telefonische Beratung bleibt für Sie kostenfrei.
Weitere Schulplätze 2023/2024
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