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Ablehnung Grundschule - Anwalt für Schulrecht

Widerspruch
→ Taktisch handeln

Eltern und deren Kinder, die an der Grund­schule oder weiter­füh­rende Schule ihrer Wahl kei­nen Schul­platz und eine Ableh­nung erhal­ten, müs­sen ihre Wunsch­schule nicht gleich fal­len lassen. Sie können ihren Auf­nahme­an­spruch im Wege des Wider­spruchs bzw. einer Schul­platz­klage weiter­ver­fol­gen.

Sind dem Schul­amt bzw. der Schule bei der Ver­gabe der Schul­plätze Feh­ler unter­lau­fen, sind die Erfolgs­aus­sich­ten eines Wider­spruchs bzw. einer Schul­platz­klage beson­ders güns­tig.

Akteneinsicht

Aus­gangs­punkt eines sol­chen Ver­fah­rens ist stets die Ein­sicht in den gesam­ten Ver­wal­tungs­vor­gang des Schul­amts sowie der Auf­nahme­an­träge sämt­icher auf­ge­nom­mener Kin­der der betref­fen­den Schule. Erst auf die­ser Grund­lage lässt sich eine belast­bare Beur­tei­lung der Erfolgs­aus­sich­ten eines Wider­spruchs bzw. einer Schul­platz­klage tref­fen.

Erfolgsaussichten

Diese erfor­dert ihrer­seits eine Fehler­suche im Wider­spruchs­ver­fahren, der Gewich­tung auf­gedeck­ter Feh­ler und der Beur­tei­lung der daraus sich erge­ben­den Rechts­fol­gen. So konn­ten die Schul­auf­nahme­ver­fahren im Berei­ch Grund­schule zum Schul­jahr 2022/2023 – allein im Wege des Wider­spruchs – zu mehr als zwei Drit­teln erfolg­reich abgeschlos­sen wer­den.

In welchen Fällen ist ein Widerspruch sinnvoll?

Ganz über­wie­gend. Die Ein­le­gung des Wider­spruchs ist erfah­rungs­gemäß der zweck­mä­ßigste Weg, den Schul­platz trotz Ableh­nung an der gewün­sch­ten Grund­schule Erfolg ver­sprechend durch­zu­setzen. Der Erhe­bung einer Schul­platz­klage bedarf es in der Regel nicht, jeden­falls nicht sofort. Wir über­prüfen für Sie, ob die Auf­nahme­kapa­zität der Grund­schule tat­säch­lich erschöpft und das Aus­wahl­ver­fahren ver­fahrens­fehler­frei durch­geführt wor­den ist.

Welche Strategie ist Erfolg versprechend?

Wegen des Ver­bots des Nach­schie­bens von Grün­den im Wider­pruchs­ver­fahren führt der für das Anmelde­ver­fahren maß­geb­li­che Ansatz, für den Bewer­ber günstige Angaben umfas­send und abschlie­ßend bereits bei der Anmel­dung und damit vor der Ableh­nung vor­zu­tragen, in der Regel nicht wei­ter. Hier ist Tak­tik gefragt. Eltern, die unse­ren Empfeh­lungen folgen, haben auch weiter­hin gute Aus­sichten, nach erfolg­ter Ableh­nung einen Schul­platz an der Grund­schule oder wei­ter­führen­den Schule ihrer Wahl zu erhal­ten. Wir bera­ten Sie gerne. Eine erste tele­foni­sche Bera­tung bleibt für Sie kosten­frei.



Weitere Schulplätze 2022/2023

Schulamt Pankow/ Prenzlauer Berg

Grundschule im Eliashof: Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Schulamts Pankow/ Prenzlauer Berg zum Schuljahr 2022/2023 erfolgreich → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Grundschule
 -  Widerspruch

Schulamt Berlin Treptow-Köpenick

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Schulamts Berlin Treptow-Köpenick hat Erfolg: Das Schulamt stellt nach Ablehnung weiteren Schulplatz an der Grünauer Gemeinschaftsschule zur Verfügung. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Schulplatz
Grundschule  -  Berlin

Schulamt Berlin Mitte

Einschulung 2022/2023: Erfolgreicher Widerspruch gegen das Schulamt Berlin Mitte: Das Schulamt nimmt weiteren Schüler an der nicht zuständigen Grundschule am Teutoburger Platz auf. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Grundschule
 -  Widerspruch

Schulamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Widerspruch gegen die Ablehnung des Schulamts Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgreich: Das Schulamt stellt im Rahmen der Einschulung weitere Schulplätze an der nicht zuständigen Reinfelder Schule zur Verfügung. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Schulplatz
Grundschule  -  Berlin

Schulamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Widerspruch gegen das Schulamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf hat Erfolg: Das Schulamt stellt nach erfolgter Ablehnung weitere Schulplätze an der Joan-Miro-Grundschule (SESB) – Staatliche Europa-Schule Berlin – bereit. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Grundschule
 -  Widerspruch

Schulamt Berlin Mitte

Grundschule am Arkonaplatz: Erneute Einigung mit dem Schulamt Berlin Mitte.

Das Schulamt Berlin Mitte hat sich im Zuge der Einschulung an der Grundschule am Arkonaplatz bereit erklärt, auch zum Schuljahr 2022/2023 weitere Schulplätze zur Verfügung zu stellen. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Schulplatz
Grundschule  -  Berlin

Schulamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Einschulung Justus-von-Liebig-Grundschule: Erfolgreiches Widerspruchsverfahren gegen das Schulamt Friedrichshain-Kreuzberg zum Schuljahr 2022/2023. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Grundschule
 -  Widerspruch

Schulamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Schulamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf nimmt nach Ablehnung und Widerspruch weitere Schülerinnen und Schüler an der Wald-Grundschule auf. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Schulplatz
Grundschule  -  Berlin

Schulamt Berlin Mitte

Weitere Schulplätze an der Papageno-Grundschule

Einschulung 2022/2023: Das Schulamt Mitte muss nach erfolgreichem Widerspruch weitere Schulplätze an der Papageno-Grundschule bereitstellen. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Grundschule
 -  Widerspruch

Schulamt Berlin Neukölln

Fritz-Karsen-Schule (Gemeinschaftsschule): Erneute Einigung mit dem Schulamt Berlin Neukölln zum Schuljahr 2022/2023. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Schulplatz
Grundschule  -  Berlin

Schulamt Berlin Pankow/ Prenzlauer Berg

Das Schulamt Berlin Pankow/ Prenzlauer Berg stellt nach erfolgter Ablehnung und Widerspruch weitere Schulplätze an der Grundschule im Hofgarten bereit. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Grundschule
 -  Widerspruch

Schulamt Berlin Tempelhof-Schöneberg

Einschulung 2022/2023: Erneute Einigung mit dem Schulamt Berlin Tempelhof-Schöneberg: Das Schulamt stellt nach Absage weiteren Schulplatz an der nicht zuständigen Stechlinsee-Grundschule bereit. → mehr

Anwalt Schulrecht: Ablehnung Schulplatz Grundschule
 -  Klage

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Ablehnung Wenn der Schulplatz an der Wunschschule abgelehnt wird: Widerspruch einlegen. Eltern, deren Antrag auf Aufnahme in die gewünschte Grundschule abgelehnt wird, können Sie sich mit Widerspruch und Klage dagegen wenden. Grundsätzlich kann das Widerspruchs- und Klageverfahren eigenständig durchgeführt und auf einen Anwalt verzichtet werden. Wichtig ist es aber, Fristen einzuhalten und bestimmte Formalien zu kennen. Eltern, die eine Beratung in Anspruch nehmen, sind in der Regel deutlich im Vorteil. So lassen sich die Chancen auf einen Schulplatz an der Wunschschule trotz Ablehnung deutlich verbessern. Hat das Schulamt den Schulplatz an der gewünschten Grundschule zu Unrecht abgelehnt, kann der Widerspruch und der damit verfolgte Anspruch auf Aufnahme in die Wunschschule in geeigneten Fällen u.a. damit begründet werden, das Schulamt habe die Anzahl der zur Verfügung gestellten Schulplätze falsch berechnet. So gehen Eltern vor, wenn der Schulplatz an der Wunschschule abgelehnt wird: Rechtzeitig Widerspruch einlegen! Nicht in jedem Fall braucht es dazu zwingend einer Beratung durch einen Anwalt. Wichtig ist es aber, bestehende Verfahrensvorschriften zu beachten. Eltern, die auf ihren Antrag auf Aufnahme an ihrer Wunschschule eine Ablehnung bzw. einen Ablehnungsbescheid erwarten oder bereits erhalten haben und unseren Empfehlungen folgen, können auch künftig mit einem Schulplatz an der von ihnen gewünschten Grundschule in Berlin rechnen. Hierbei geht es um Maßnahmen, die noch vor Erhalt des Ablehnungsbescheides ergriffen werden sollten und solchen, die nach dem Erhalt der Ablehnung getroffen werden können. So gehen wir vor: Beratung Zunächst beraten wir Sie, ob die Einlegung von Widerspruch hinreichende Aussichten auf Erfolg hat und der Schulplatz an der gewünschten Grundschule trotz Ablehnung durch das Schulamt somit überhaupt durchgesetzt werden kann. Sollten hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Widerspruch In Absprache mit Ihnen legen wir gegen den Ablehnungsbescheid rechtzeitig Widerspruch ein. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen die der Ablehnung zugrunde liegenden Unterlagen. Nicht selten finden sich Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Verfahrensfehlers mit der Folge, dass das Schulamt weitere Schulplätze an der betroffenen Grundschule zur Verfügung stellen muss. Schulplatzklage Sollte das Schulamt dem auf die Ablehnung eingelegten Widerspruch nicht oder nicht rechtzeitig vor Beginn der Ferien bzw. vor Schuljahresbeginn entsprechen und den begehrten Schulplatz an der Grundschule Ihrer Wahl somit nicht bereitstellen, erheben wir in Absprache mit Ihnen die so genannte „Schulplatzklage“ mit dem die vorläufige Aufnahme an der Grundschule erreicht werden kann. Daneben veranlassen wir die weiteren Verfahrensschritte.
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