Anmeldeverfahren
→ Rechtzeitig aktiv werden
- Leistungen
- Einschulung
- Widerspruch
- Schulplatzklage
Eltern wissen meist ganz genau, an welcher Grundschule oder weiterführenden Schule in Berlin ihr Kind eingeschult werden soll. Sei es aus Gründen eines besonderen pädagogischen Ansatzes, eines speziellen fachlichen Angebots oder aufgrund freundschaftlicher Beziehungen zu anderen Kindern. Dies führt nicht selten zu einer Übernachfrage, so dass ein Auswahlverfahren durchzuführen ist.
Rechtzeitig aktiv werden!
Für das Auswahlverfahren gilt der Grundsatz des „Verbots des Nachschiebens von Gründen im Widerspruchsverfahren“. Danach kann bei den Auswahlentscheidungen nur berücksichtigt werden, was dem Schulamt aus den Aufnahmeanträgen (zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung) bekannt ist. Bereits eingereichte Anträge können somit längstens bis zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidungen ergänzt werden. In der Praxis sollten Aufnahmeanträge daher nach Möglichkeit noch rechtzeitig vor der Anmeldung vollständig und umfassend begründet werden. Gerne helfen wir Ihnen hierbei als Anwalt mit über 20 Jahren Erfahrung in Berlin.
Wie konkret sind die Aufnahmeanträge zu begründen?
Unter welchen Voraussetzungen die im Gesetz beschriebenen Auswahlkriterien als erfüllt gelten, haben die Verwaltungsgerichte geklärt. Wir kennen die Maßstäbe, nach denen die Verwaltungsgerichte die Schulämter verpflichten, Schulplätze an Grundschulen und weiterführenden Schulen zuzusprechen. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen der Antragsverfahren und zeigen Ihnen eine Strategie auf, wie der gewünschte Schulplatz an einer Grundschule oder weiterführenden Schule in Berlin auch noch im Widerspruchsverfahren mit Erfolg durchgesetzt werden kann.
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