Fachanwalt Verwaltungsrecht Berlin

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Rechts­an­walt Andreas Jakubietz ist seit 1999 Fach­anwalt für Ver­wal­tungs­recht. Seine Tätig­keit kon­zen­triert sich auf einige wenige aus­ge­wählte Berei­che des Ver­wal­tungs­rechts, vor allem auf die Bea­r­bei­tung schul- und hoch­schul­recht­li­cher Mandate sowie das Prü­fungs­recht.

Rechts­an­walt Jakubietz wurde in Peine geboren. Er bestand dort 1982 am Rats­gym­na­sium das Abitur und legte 1989 in Marburg/Lahn die erste und 1993 in Berlin die zweite juris­ti­sche Staats­prü­fung ab.

Während seiner nach­fol­gen­den Tätig­keit als Anwalt erwarb Rechts­an­walt Jakubietz beson­dere the­o­re­ti­sche und prak­tische Kennt­nisse auf dem Gebiet des Ver­wal­tungs­rechts. Seit 1999 ist er berech­tigt, die Bezeich­nung „Fach­anwalt für Ver­wal­tungs­recht” zu führen.

Rechts­an­walt Jakubietz ist einer der wenigen Anwälte im Bereich Bil­dungs­recht, die ihre beson­dere Kompe­tenz durch den Erwerb der Bezeich­nung „Fach­anwalt für Ver­wal­tungs­recht” nach­ge­wie­sen haben.


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