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Schulwechsel in Berlin
Der Terminus „Schulwechsel“ beschreibt zunächst Fälle, in denen Eltern und deren Kinder im Zuge der Einschulung einen Schulplatz an ihrer Wunschschule („Antrag auf Aufnahme in eine andere als die zuständige Grundschule“) erwirken wollen.
Darüber hinaus Fallgestaltungen, in denen die bisher besuchte Grundschule - in der Regel die Schule, in deren Einzugsgebiet der Schüler wohnt - nicht mehr besucht und ein Schulwechsel in Berlin durchgesetzt werden soll.
Gründe für einen Schulwechsel
Es sind vor allem unlösbare Konflikte mit der Schule, Mobbing und Probleme mit den Anforderungen des Berliner Bildungssystems, die Eltern wie deren Kinder dazu bewegen, einen Schulwechsel an eine andere Grundschule in Berlin zu erwirken. Daneben werden der Zuzug nach Berlin sowie der Umzug innerhalb von Berlin als Gründe für einen Schulwechsel genannt.
Vorgehen bei Ablehnung des Schulwechselantrags
Eltern, deren Antrag erfolglos geblieben und einen ablehnenden Bescheid der Grundschule oder des Schulamts erhalten haben, müssen dies nicht ohne Weiteres hinnehmen. Sie können ihren Aufnahmeanspruch (Schulwechsel) im Wege des Widerspruchs gegen das Schulamt bzw. einer Schulplatzklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin weiterverfolgen.
Dies erfordert - wie bereits im Zuge der Einschulung - eine Fehlersuche im Widerspruchsverfahren, die Gewichtung aufgedeckter Fehler und die Beurteilung der daraus sich ergebenden Rechtsfolgen für einen erfolgreichen Schulwechsel.
Rechtsberatung zum Thema Schulwechsel
Gerne beraten wir Sie als Anwalt mit mehr als zwanzig Jahren Erfahrung zu den Voraussetzungen für einen Erfolg versprechenden Schulwechsel an eine andere Grundschule in Berlin. Sowohl im Rahmen der Einschulung als auch in Fällen, in denen die bisher besuchte Grundschule nicht mehr besucht werden soll.
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