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Drei Mädchen

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Schulwechsel in Berlin

Der Ter­mi­nus „Schul­wechsel“ beschreibt zunächst Fälle, in denen Eltern und deren Kin­der im Zuge der Ein­schu­lung einen Schul­platz an ihrer Wunsch­schule („Antrag auf Auf­nahme in eine andere als die zustän­dige Grund­schule“) erwir­ken wol­len.

Darü­ber hin­aus Fall­ge­stal­tun­gen, in denen die bis­her besuchte Grund­schule - in der Regel die Schule, in deren Ein­zugs­ge­biet der Schü­ler wohnt - nicht mehr besucht und ein Schul­wech­sel in Ber­lin durch­ge­setzt wer­den soll.

Gründe für einen Schulwechsel

Es sind vor allem unlös­bare Kon­flikte mit der Schule, Mob­bing und Pro­bleme mit den Anfor­de­run­gen des Ber­li­ner Bil­dungs­sys­tems, die Eltern wie deren Kin­der dazu bewe­gen, einen Schul­wechsel an eine andere Grund­schule in Ber­lin zu erwir­ken. Daneben wer­den der Zuzug nach Ber­lin sowie der Umzug inner­halb von Ber­lin als Grün­de für einen Schul­wechs­el genannt.

Vorgehen bei Ablehnung des Schulwechselantrags

Eltern, deren Antrag erfolg­los geblie­ben und einen ableh­nen­den Bescheid der Grund­schule oder des Schul­amts erhal­ten haben, müs­sen dies nicht ohne Wei­teres hin­neh­men. Sie kön­nen ihren Auf­nahme­an­spruch (Schul­wechsel) im Wege des Wider­spruchs gegen das Schul­amt bzw. einer Schul­platz­klage vor dem Ver­wal­tungs­gericht Ber­lin wei­ter­ver­fol­gen.

Dies erfor­dert - wie bereits im Zuge der Ein­schu­lung - eine Feh­ler­su­che im Wider­spruchs­ver­fah­ren, die Gewich­tung auf­ge­deck­ter Feh­ler und die Beur­tei­lung der daraus sich erge­ben­den Rechts­fol­gen für einen erfolg­rei­chen Schul­wechsel.

Rechtsberatung zum Thema Schulwechsel

Gerne bera­ten wir Sie als Anwalt mit mehr als zwan­zig Jahren Erfah­rung zu den Voraus­set­zun­gen für einen Erfolg ver­spre­chen­den Schul­wech­sel an eine andere Grund­schule in Berlin. Sowohl im Rah­men der Ein­schu­lung als auch in Fäl­len, in denen die bis­her besuchte Grund­schule nicht mehr besucht wer­den soll.


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