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Drei Mädchen
Ihre Frage zum Thema Schulwechsel in eine andere Grundschule. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Beratung zum Schulwechsel in Berlin. Sollte ein Antrag auf einen Schulwechsel an eine andre Grundschule in Berlin abgelehnt worden sein, etwa weil die gewünschte Grundschule behauptet, es seien keine freien Schulplätze vorhanden, besteht die Möglichkeit, den angestrebten Schulwechsel im Wege des Widerspruchs durchzusetzen.

Nachrichten & Infos

Schulwechsel in Berlin

Ein Schul­wechsel bezieht sich in ers­ter Linie auf Fälle, in denen Eltern und ihre Kin­der bei der Ein­schu­lung einen Platz an ihrer Wunsch­schule bean­tra­gen möch­ten, der von der zustän­di­gen Grund­schule abweicht.

Es gibt auch Situ­ati­onen, in denen die bis­her besuchte Grund­schule - in der Regel die Schule im Ein­zugs­gebiet des Schü­lers - nicht mehr besucht wer­den und ein Schul­wechsel in Ber­lin ange­strebt wer­den soll:

Gründe für einen Schulwechsel

Es sind vor allem unlös­bare Kon­flikte mit der Schule, Mob­bing und Pro­bleme mit den Anfor­de­run­gen des Ber­li­ner Bil­dungs­sys­tems, die Eltern wie deren Kin­der dazu bewe­gen, einen Schul­wechsel an eine andere Grund­schule in Ber­lin zu erwir­ken. Daneben wer­den der Zuzug nach Ber­lin sowie der Umzug inner­halb von Ber­lin als Grün­de für einen Schul­wechs­el genannt.

Vorgehen bei Ablehnung des Schulwechselantrags

Eltern, deren Antrag erfolg­los geblie­ben und einen ableh­nen­den Bescheid der Grund­schule oder des Schul­amts erhal­ten haben, müs­sen dies nicht ohne Wei­teres hin­neh­men. Sie kön­nen ihren Auf­nahme­an­spruch (Schul­wechsel) im Wege des Wider­spruchs gegen das Schul­amt bzw. einer Schul­platz­klage vor dem Ver­wal­tungs­gericht Ber­lin wei­ter­ver­fol­gen.

Dies erfor­dert - wie bereits im Zuge der Ein­schu­lung - eine Feh­ler­su­che im Wider­spruchs­ver­fah­ren, die Gewich­tung auf­ge­deck­ter Feh­ler und die Beur­tei­lung der daraus sich erge­ben­den Rechts­fol­gen für einen erfolg­rei­chen Schul­wechsel.

Rechtsberatung zum Thema Schulwechsel

Gerne bera­ten wir Sie als Anwalt mit mehr als zwan­zig Jahren Erfah­rung zu den Voraus­set­zun­gen für einen Erfolg ver­spre­chen­den Schul­wech­sel an eine andere Grund­schule in Berlin. Sowohl im Rah­men der Ein­schu­lung als auch in Fäl­len, in denen die bis­her besuchte Grund­schule nicht mehr besucht wer­den soll.


Weitere Schulplätze (Seiten­einstieg) 2024/2025

Matthias-Claudius-Grund­schule (Schul­wechsel in Klas­sen­stufe 2)

Antrag auf einen Schul­wechsel in Klas­sen­stufe 2 des lau­fen­den Schul­jahrs 2024/2025 gegen die Matthias-Claudius-Grund­schule in Berlin-Neu­kölln erfolgreich

Die Matthias-Claudius-Grund­schule stellt zwei wei­tere Schul­plätze im lau­fen­den Schul­jahr 2024/2025 bereit, nach­dem auf­ge­deckt wer­den kon­nte, dass sie ihre Auf­nahme­kapa­zi­tät nicht voll aus­ge­schöpft hat.

Anwalt Schulrecht: Schulwechsel Grund­schule Berlin - Beratung

Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule (Schul­wechsel in Klassen­stufe 2)

Wider­spruch gegen die Anna-Essinger-Gemein­schafts­schule in Berlin-Zehlen­dorf erfolgreich

Die Anna-Essinger-Gemein­schafts­schule hat Ihren Bescheid, mit dem es einen Schul­wech­sel in die Anna-Essinger-Gemein­schafts­schule abge­lehnt hat, auf den von Rechts­anwalt Andreas Jakubietz erho­be­nen Wider­spruch auf­ge­ho­ben und sich ver­pflich­tet, unsere Man­dan­tin im lau­fen­den Schul­jahr 2024/2025 in eine 2. Klasse der Anna-Essinger-Gemein­schafts­schule auf­zu­neh­men.

Anwalt Schulrecht: Schulwechsel Grund­schule Berlin - Beratung

Papageno-Grundschule (Schul­wechsel in Klassen­stufe 1)

Die Papa­geno-Grund­schule in Berlin-Mitte hatte den Schul­wech­sel in Klas­sen­stufe 1 des lau­fen­den Schul­jah­res 2024/2025 mit der Begrün­dung abge­lehnt, dass die Auf­nahme­kapa­zi­tät an die­ser Schule aus­ge­schöpft sei.

Diese Ableh­nung auf den von Herrn Rechts­anwalt Andreas Jakubietz erho­be­nen Wider­spruch erwies sich jedoch als rechts­widrig, so dass ein wei­te­rer Schul­platz an der Papageno-Grund­schule bereit­ge­stellt wurde.

Anwalt Schulrecht: Schulwechsel Grundschule Berlin - Beratung

Bergmannkiez-Gemeinschafts­schule (Schul­wechsel in Klassen­stufe 2)

Wider­spruch gegen die Berg­mann­kiez-Gemein­schafts­schule in Berlin-Kreuzberg erfolgreich

Die Bergmannkiez-Gemein­schafts­schule hat ihren Bescheid, mit dem es einen Schul­wechsel an diese Schule abgelehnt hatte, auf den von Rechts­anwalt Andreas Jakubietz erho­be­nen Wider­spruch auf­ge­ho­ben und unsere Man­dan­tin im lau­fen­den Schul­jahr 2024/2025 in eine 2. Klasse der Berg­mann­kiez-Gemein­schafts­schule auf­ge­nommen.

Anwalt Schulrecht: Schulwechsel Grund­schule Berlin - Beratung

Temple-Grandin-Schule (Schul­wechsel in Klassen­stufe 5)

Die Temple-Grandin-Schule in Berlin-Fried­richs­hain hatte den Schul­wechsel in Klassen­stufe 5 des lau­fen­den Schul­jahres 2024/2025 mit der Begrün­dung abge­lehnt, die Auf­nahme­kapa­zität an dieser Schule sei aus­ge­schöpft.

Diese Ablehnung erwies sich auf den von Herrn Rechts­anwalt Andreas Jakubietz erho­be­nen Wider­spruch jedoch als rechts­widrig, so dass ein weite­rer Schul­platz an der Temple-Grandin-Schule zur Ver­fü­gung gestellt werden musste.

Anwalt Schulrecht: Schulwechsel Grund­schule Berlin - Beratung

Bornholmer Grundschule (Schul­wechsel in Klassenstufe 1)

Antrag auf einen Schul­wechsel in Klassen­stufe 1 des lau­fen­den Schul­jahrs 2024/2025 an der Born­holmer Grund­schule in Berlin-Prenz­lauer Berg erfolg­reich

Die Bornholmer Grund­schule stellt einen weite­ren Schul­platz im laufen­den Schul­jahr 2024/2025 bereit, nach­dem aufge­deckt werden konnte, dass die Auf­nahme­kapa­zität dieser Schule nicht voll aus­ge­schöpft wurde.

Anwalt Schulrecht: Schulwechsel Grund­schule Berlin - Beratung

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