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Drei Mädchen

Schul­platz­klage in Berlin

Schul­platz einklagen: Beratung zu Erfolgs­aussichten, Ablauf und Kosten

Ihr Kind hat keinen Schul­platz an der gewünschten Schule erhalten? Unter bestimmten Voraus­setzungen kann eine Schul­platz­klage Aussicht auf Erfolg haben. Entscheidend ist insbesondere, ob die Vergabe der Schul­plätze rechtmäßig erfolgt ist und ob Ihr Kind bei der Platz­vergabe zu Unrecht übergangen wurde.

Als Fach­anwalt für Verwaltungs­recht in Berlin beraten wir Sie umfassend zu den Voraus­setzungen, Erfolgs­aussichten, dem Ablauf und den Kosten einer Schul­platz­klage in Berlin. Als auf Schul­platz­klagen spezialisierte Kanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung in diesem Bereich und beraten und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren.

Wann kann eine Schul­platz­klage erfolgreich sein?

Eine Schul­platz­klage kann insbesondere dann Erfolg haben, wenn bei der Vergabe der vorhandenen Schul­plätze Fehler gemacht wurden. Auch wenn die Aufnahme­kapazität einer Schule nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann eine gerichtliche Überprüfung in Betracht kommen.

Ob eine Schul­platz­klage in Ihrem konkreten Fall erfolg­versprechend ist, hängt von den Umständen des Einzel­falls ab. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt kann dabei entscheidend sein, da im Zusammenhang mit der Schul­platz­vergabe bestimmte Fristen und Verfahrens­schritte zu beachten sind.

Schul­platz einklagen – rechtzeitig beraten lassen

Wenn die Aufnahme Ihres Kindes an der Wunsch­schule abgelehnt wurde und Sie einen Schul­platz einklagen möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig von einem Anwalt beraten lassen. Wir prüfen Ihren Fall, erläutern Ihnen die möglichen rechtlichen Schritte und beraten Sie zu den Erfolgs­aussichten und den voraussichtlichen Kosten einer Schul­platz­klage in Berlin.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungs­termin zur Schul­platz­klage in Berlin.

Schulplatzklage
→ Kosten vermeiden

Wenn Ihr Kind keinen Platz an der gewünsch­ten Schule erhal­ten hat, kann in bestim­mten Fäl­len auch gericht­li­cher Rechts­schutz in Betracht kom­men. Ob dieser Weg sinn­voll ist, hängt von dem Bescheid, den Fris­ten und den Beson­der­hei­ten Ihres Falls ab.

Wir prüfen mit Ihnen, ob ein außer­gericht­li­ches Vor­gehen, also ein Wider­spruchs­ver­fahren, aus­reicht oder wei­tere Schritte sinn­voll sein können.

Wann eine Schulplatzklage zweckmäßig ist

Nicht selten hält das Schul­amt an seiner Aus­gangs­entschei­dung, also der Ableh­nung fest, obwohl die Fehlersuche im Wider­spruchs­ver­fahren erfolg­reich und der Wider­spruch ent­spre­chend begrün­det wor­den war. Daneben wer­den sowohl Ableh­nungs- als auch zurück­wei­sende Wider­spruchs­be­scheide – als Massen­ver­fahren – häufig nur stan­dard­mäßig begrün­det, ohne dass sich die jeweili­gen Ent­schei­dungen im Ein­zel­nen nach­voll­ziehen ließen. Hier setzt die Schul­platz­klage an.

Wann das Ein­klagen auf einen Schul­platz, z.B. an einer Grund­schule, sinn­voll ist, klären wir. Unsere Strate­gie, nur dort einen Schul­platz einzu­klagen, wo wir kon­krete Chancen sehen, hat sich sehr bewährt: Hier ver­bin­det sich die erreich­bare Chance mit einem ver­tret­baren Auf­wand an Kosten. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Schul­platz ein­kla­gen lassen.

Wenn es schnell gehen muss: Eil­an­trag!

Schulische Belange, etwa die Durch­setzung eines Schul­platzes sind über­wie­gend eil­bedürf­tig. Mit dem eins­tweili­gen Anordnungs­ver­fahren (Eil­ver­fahren) hat der Gesetz­geber die Mög­lich­keit geschaf­fen, Ansprüche, die nach Ablauf eines bestim­mten Zeit­raumes (faktisch) nicht mehr ver­wirk­licht werden können, noch effek­tiv durchzu­setzen. Dem Ver­waltungs­gericht Berlin gelingt es daher ganz über­wie­gend, Schul­platz­klagen noch recht­zeitig vor Schul­jahres­beginn zu ent­schei­den. → zurück

Bereitgestellt von Rechtsanwalt Jakubietz, Anwalt für Schulrecht Berlin

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Ihre Frage zur Schulplatzklage. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Beratung zum Thema Schulplatzklage Grundschule Berlin. Wer an der Grundschule oder Oberschule der Wahl keinen Schulplatz bekommt, muss nicht gleich aufgeben: Schulplatzklage - mit Rechtsanwalt Andreas Jakubietz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin. Erfolgreich Schulplatz einklagen. Anwalt für Schulrecht - Aufgrund langjähriger Erfahrung Ansprechpartner beim Einklagen auf einen Schulplatz an Grundschule oder Gymnasium in Berlin. Wir beraten Sie gerne. Eine erste telefonische Beratung bleibt für Sie kostenlos. Andreas Jakubietz, Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Wir sind eine auf Schulplatzklagen in Berlin spezialisierte Kanzlei. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Mit mehr als zwanzig Jahren Erfahrung beraten und vertreten wir Eltern und deren Kinder erfolgreich beim Einklagen auf einen Schulplatz in Berlin.
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