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Drei Mädchen

Schulplatzklage
→ Kosten vermeiden

In der Regel gelingt es uns, den gewünsch­ten Schul­platz spätes­tens im Wider­spruchs­ver­fahren durch­zu­setzen. Sollte dies ein­mal nicht der Fall sein, wird über die Mög­lich­keiten einer Schul­platz­klage zu reden sein.

Wann ist eine Schulplatzklage zweckmäßig?

Nicht selten hält das Schul­amt an seiner Aus­gangs­entschei­dung, also der Ableh­nung fest, obwohl die Fehlersuche im Wider­spruchs­ver­fahren erfolg­reich und der Wider­spruch ent­spre­chend begrün­det wor­den war. Daneben wer­den sowohl Ableh­nungs- als auch zurück­wei­sende Wider­spruchs­be­scheide – als Massen­ver­fahren – häufig nur stan­dard­mäßig begrün­det, ohne dass sich die jeweili­gen Ent­schei­dungen im Ein­zel­nen nach­voll­ziehen ließen. Hier setzt die Schul­platz­klage an.

Wann das Ein­klagen auf einen Schul­platz, z.B. an einer Grund­schule, sinn­voll ist, klären wir. Unsere Strate­gie, nur dort einen Schul­platz einzu­klagen, wo wir kon­krete Chancen sehen, hat sich sehr bewährt: Hier ver­bin­det sich die erreich­bare Chance mit einem ver­tret­baren Auf­wand an Kosten. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Schul­platz ein­kla­gen lassen.

Wenn es schnell gehen muss: Eil­an­trag!

Schulische Belange, etwa die Durch­setzung eines Schul­platzes sind über­wie­gend eil­bedürf­tig. Mit dem eins­tweili­gen Anordnungs­ver­fahren (Eil­ver­fahren) hat der Gesetz­geber die Mög­lich­keit geschaf­fen, Ansprüche, die nach Ablauf eines bestim­mten Zeit­raumes (faktisch) nicht mehr ver­wirk­licht werden können, noch effek­tiv durchzu­setzen. Dem Ver­waltungs­gericht Berlin gelingt es daher ganz über­wie­gend, Schul­platz­klagen noch recht­zeitig vor Schul­jahres­beginn zu ent­schei­den.


Weitere Schulplätze 2022/2023

Schulamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Charles-Dickens-Grundschule (SESB): Schulplatzklage erfolgreich

Die Charles-Dickens-Grund­schule (Staat­liche Europa-Schule Berlin) muss weitere Bewer­ber zum Schul­jahr 2022/2023 auf­nehmen. Nach Ansicht des Verwal­tungs­gerichts Berlin hat das Schul­amt Charlotten­burg-Wilmers­dorf zwei Schüler­innen und Schüler zu Unrecht vor­rangig als Geschwister­kinder auf­genommen, weil es diese Kinder der fal­schen Sprach­gruppe zuge­ord­net hat. Das Ver­waltungs­gericht hat das Land Berlin daher im Wege der Schul­platz­klage ver­pflich­tet, zwei weitere Schul­plätze zur Ver­fügung zu stellen.

Bereitgestellt von RA Andreas Jakubietz
 -  Anwalt für Schulrecht

Schulamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Schulplatzklage gegen das von dem Schulamt Friedrichshain-Kreuzberg vertretene Land Berlin erfolgreich

Die Clara-Grunwald-Grundschule muss zwei weitere Schul­plätze zum Schul­jahr 2022/2023 bereit­stel­len, weil sie mit der Auf­nahme von 42 Schüler­innen und Schülern ihre Auf­nahme­kapa­zität nicht voll aus­ge­schöpft hat. Dies hat jetzt das Ver­altungs­gericht Berlin im Zuge der Schul­platz­klage ent­schieden.

Schulplatz einklagen mit RA Andreas Jakubietz
 -  Anwalt Berlin

Schulamt Berlin Tempelhof-Schöneberg

Werbellinsee-Grundschule: Schulplatzklage zum Schuljahr 2022/2023 erfolgreich

Nach einer aktuellen Ent­schei­dung des Ver­waltungs­gerichts Berlin muss die Werbellin­ee-Grundschule weitere Schüler­innen und Schüler auf­nehmen. Das Aus­wahl­ver­fahren erwies sich als rechts­widrig, weil das Schul­amt zu Unrecht zwei Schul­plätze an so genannte „Kann-Kinder“, also Kinder, die nicht bereits schul­pflich­tig sind, ver­geben hat. Insoweit sei, so das Ver­waltungs­gericht, nicht positiv fest­zu­stel­len, dass diese Kinder die Voraus­setz­ungen des fehlen­den Sprach­förder­bedarfs nach § 42 Abs. 2 Satz 1 Schul­gesetz erfül­lten.


Gleiches gilt hin­sich­tlich der Papageno-Grund­schule im Zuständig­keits­bereich des Schul­amts Berlin Mitte. Auch hier hatte das Schul­amt mehrere „Kann-Kinder“ rechts­widrig auf­ge­nommen.

Schulplatz einklagen mit RA Andreas Jakubietz
 -  Anwalt Berlin

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Schulplatzklage gegen das Land Berlin zum Schuljahr 2022/2023 erfolgreich

Das Verwaltungs­gericht Berlin hat das Land Berlin im Wege der Schul­platz­klage ver­pflich­tet, zum Schul­jahr 2022/2023 drei weitere Bewer­berinnen und Bewer­ber in eine erste Klasse der Nelson-Mandela-Schule (SESB) – Staat­liche Europa-Schule Berlin – (Grund­schule) sowie zwei weitere Schüler­innen und Schüler an der Zweiten Internationalen Schule Berlin (SESB) auf­zu­nehmen. Das Auswahl­ver­fahren an diesen Schulen war rechts­widrig durch­geführt worden.

Schulplatz einklagen mit RA Andreas Jakubietz
 -  Anwalt Berlin

Schulamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Erfolg­reiche Schul­platz­klage zum Schuljahr 2022/2023: Das Land Berlin muss weitere Schul­plätze an der Haus­burg-Grundschule (SESB) – Staat­liche Europa-Schule Berlin – bereit­stellen.

Das für die Vergabe von Schul­plätzen an dieser Schule zustän­dige Schul­amt Friedrichs­hain-Kreuzberg hat die bei der Aus­wahl zu beach­ten­den Ver­fahrens­vor­schrif­ten fehler­haft ange­wandt. Die Schul­platz­klage war damit erfolg­reich.

Schulplatz einklagen mit RA Andreas Jakubietz
 -  Anwalt Berlin

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