Schulplatzklage
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In der Regel gelingt es uns, den gewünschten Schulplatz spätestens im Widerspruchsverfahren durchzusetzen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, wird über die Möglichkeiten einer Schulplatzklage zu reden sein.
Wann ist eine Schulplatzklage zweckmäßig?
Nicht selten hält das Schulamt an seiner Ausgangsentscheidung, also der Ablehnung fest, obwohl die Fehlersuche im Widerspruchsverfahren erfolgreich und der Widerspruch entsprechend begründet worden war. Daneben werden sowohl Ablehnungs- als auch zurückweisende Widerspruchsbescheide – als Massenverfahren – häufig nur standardmäßig begründet, ohne dass sich die jeweiligen Entscheidungen im Einzelnen nachvollziehen ließen. Hier setzt die Schulplatzklage an.
Wann das Einklagen auf einen Schulplatz, z.B. an einer Grundschule, sinnvoll ist, klären wir. Unsere Strategie, nur dort einen Schulplatz einzuklagen, wo wir konkrete Chancen sehen, hat sich sehr bewährt: Hier verbindet sich die erreichbare Chance mit einem vertretbaren Aufwand an Kosten. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Schulplatz einklagen lassen.
Wenn es schnell gehen muss: Eilantrag!
Schulische Belange, etwa die Durchsetzung eines Schulplatzes sind überwiegend eilbedürftig. Mit dem einstweiligen Anordnungsverfahren (Eilverfahren) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Ansprüche, die nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes (faktisch) nicht mehr verwirklicht werden können, noch effektiv durchzusetzen. Dem Verwaltungsgericht Berlin gelingt es daher ganz überwiegend, Schulplatzklagen noch rechtzeitig vor Schuljahresbeginn zu entscheiden.
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