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Drei Mädchen

Schulplatzklage
→ Kosten vermeiden

In der Regel gelingt es uns, den gewünsch­ten Schul­platz spätes­tens im Wider­spruchs­ver­fahren durch­zu­setzen. Sollte dies ein­mal nicht der Fall sein, wird über die Mög­lich­keiten einer Schul­platz­klage zu reden sein.

Wann ist eine Schulplatzklage zweckmäßig?

Nicht selten hält das Schul­amt an seiner Aus­gangs­entschei­dung, also der Ableh­nung fest, obwohl die Fehlersuche im Wider­spruchs­ver­fahren erfolg­reich und der Wider­spruch ent­spre­chend begrün­det wor­den war. Daneben wer­den sowohl Ableh­nungs- als auch zurück­wei­sende Wider­spruchs­be­scheide – als Massen­ver­fahren – häufig nur stan­dard­mäßig begrün­det, ohne dass sich die jeweili­gen Ent­schei­dungen im Ein­zel­nen nach­voll­ziehen ließen. Hier setzt die Schul­platz­klage an.

Wann das Ein­klagen auf einen Schul­platz, z.B. an einer Grund­schule, sinn­voll ist, klären wir. Unsere Strate­gie, nur dort einen Schul­platz einzu­klagen, wo wir kon­krete Chancen sehen, hat sich sehr bewährt: Hier ver­bin­det sich die erreich­bare Chance mit einem ver­tret­baren Auf­wand an Kosten. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Schul­platz ein­kla­gen lassen.

Wenn es schnell gehen muss: Eil­an­trag!

Schulische Belange, etwa die Durch­setzung eines Schul­platzes sind über­wie­gend eil­bedürf­tig. Mit dem eins­tweili­gen Anordnungs­ver­fahren (Eil­ver­fahren) hat der Gesetz­geber die Mög­lich­keit geschaf­fen, Ansprüche, die nach Ablauf eines bestim­mten Zeit­raumes (faktisch) nicht mehr ver­wirk­licht werden können, noch effek­tiv durchzu­setzen. Dem Ver­waltungs­gericht Berlin gelingt es daher ganz über­wie­gend, Schul­platz­klagen noch recht­zeitig vor Schul­jahres­beginn zu ent­schei­den.


Weitere Schulplätze 2023/2024

Schulamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Charles-Dickens-Grundschule (SESB): Schulplatzklage erfolgreich

Die Charles-Dickens-Grund­schule (Staat­liche Europa-Schule Berlin) muss weitere Bewer­ber zum Schul­jahr 2023/2024 auf­nehmen. Nach Ansicht des Verwal­tungs­gerichts Berlin hat das Schul­amt Charlotten­burg-Wilmers­dorf zwei Schüler­innen und Schüler zu Unrecht vor­rangig als Geschwister­kinder auf­genommen, weil es diese Kinder der fal­schen Sprach­gruppe zuge­ord­net hat. Das Ver­waltungs­gericht hat das Land Berlin daher im Wege der Schul­platz­klage ver­pflich­tet, zwei weitere Schul­plätze zur Ver­fügung zu stellen.

Bereitgestellt von RA Andreas Jakubietz
 -  Anwalt für Schulrecht

Schulamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Schulplatzklage gegen das von dem Schulamt Friedrichshain-Kreuzberg vertretene Land Berlin erfolgreich

Die Clara-Grunwald-Grundschule muss zwei weitere Schul­plätze zum Schul­jahr 2023/2024 bereit­stel­len, weil sie mit der Auf­nahme von 42 Schüler­innen und Schülern ihre Auf­nahme­kapa­zität nicht voll aus­ge­schöpft hat. Dies hat jetzt das Ver­altungs­gericht Berlin im Zuge der Schul­platz­klage ent­schieden.

Schulplatz einklagen mit RA Andreas Jakubietz
 -  Anwalt Berlin

Schulamt Berlin Tempelhof-Schöneberg

Werbellinsee-Grundschule: Schulplatzklage zum Schuljahr 2023/2024 erfolgreich

Nach einer aktuellen Ent­schei­dung des Ver­waltungs­gerichts Berlin muss die Werbellin­ee-Grundschule weitere Schüler­innen und Schüler auf­nehmen. Das Aus­wahl­ver­fahren erwies sich als rechts­widrig, weil das Schul­amt zu Unrecht zwei Schul­plätze an so genannte „Kann-Kinder“, also Kinder, die nicht bereits schul­pflich­tig sind, ver­geben hat. Insoweit sei, so das Ver­waltungs­gericht, nicht positiv fest­zu­stel­len, dass diese Kinder die Voraus­setz­ungen des fehlen­den Sprach­förder­bedarfs nach § 42 Abs. 2 Satz 1 Schul­gesetz erfül­lten.


Gleiches gilt hin­sich­tlich der Papageno-Grund­schule im Zuständig­keits­bereich des Schul­amts Berlin Mitte. Auch hier hatte das Schul­amt mehrere „Kann-Kinder“ rechts­widrig auf­ge­nommen.

Schulplatz einklagen mit RA Andreas Jakubietz
 -  Anwalt Berlin

Schulamt Steglitz-Zehlendorf

Schulplatzklage gegen das Land Berlin zum Schuljahr 2023/2024 erfolgreich

Das Ober­ver­waltungs­gericht Berlin hat das Land Berlin im Wege der Schul­platz­klage ver­pflich­tet, zum Schul­jahr 2023/2024 weitere Bewer­ber­innen und Bewer­ber in eine erste Klasse der Quentin-Blake-Grundschule – Staat­liche Europa-Schule Berlin (SESB) – auf­zu­nehmen. Das Auswahl­ver­fahren an die­sen Schu­len war rechts­widrig durch­geführt worden.

Schulplatz einklagen mit RA Andreas Jakubietz
 -  Anwalt Berlin

Schulamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Erfolg­reiche Schul­platz­klage zum Schuljahr 2023/2024: Das Land Berlin muss weitere Schul­plätze an der Haus­burg-Grundschule (SESB) – Staat­liche Europa-Schule Berlin – bereit­stellen.

Das für die Vergabe von Schul­plätzen an dieser Schule zustän­dige Schul­amt Friedrichs­hain-Kreuzberg hat die bei der Aus­wahl zu beach­ten­den Ver­fahrens­vor­schrif­ten fehler­haft ange­wandt. Die Schul­platz­klage war damit erfolg­reich.

Schulplatz einklagen mit RA Andreas Jakubietz
 -  Anwalt Berlin

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Sie erreichen uns:

Wer an der Grundschule oder Oberschule der Wahl keinen Schulplatz bekommt, muss nicht gleich aufgeben: Schulplatzklage - mit Rechtsanwalt Andreas Jakubietz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin. Erfolgreich Schulplatz einklagen. Anwalt für Schulrecht - Aufgrund langjähriger Erfahrung Ansprechpartner beim Einklagen auf einen Schulplatz an Grundschule oder Gymnasium in Berlin. Wir beraten Sie gerne. Eine erste telefonische Beratung bleibt für Sie kostenlos. Andreas Jakubietz, Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Wir sind eine auf Schulplatzklagen in Berlin spezialisierte Kanzlei. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Mit mehr als zwanzig Jahren Erfahrung beraten und vertreten wir Eltern und deren Kinder erfolgreich beim Einklagen auf einen Schulplatz in Berlin.
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