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Drei Mädchen

Nachrichten & Infos

Änderungen beim Übergang in die weiterführende Schule in Berlin

Mit der Neurege­lung des Berli­ner Schul­geset­zes ent­fällt ab dem Schul­jahr 2025/ 2026 das bis­heri­ge Probe­jahr am Gymna­sium. Dies führt zu Ände­run­gen des Auf­nah­me­ver­fah­rens an Gymnasien.

Aufnahmeverfahren am Gymnasium

Danach ist eine Auf­nahme in Klas­sen­stufe 7 an Gymna­sien in Berlin nun­mehr grund­sätz­lich von der Förder­prog­nose der zuletzt besuch­ten Schule abhängig. Bei einer Durch­schnitts­note bis 2,2 wird eine Empfeh­lung für das Gymna­sium aus­ge­spro­chen.

Für Eltern, die ihr Kind ent­ge­gen der Empfeh­lung der Grund­schule an einem Gymna­sium in Berlin anmel­den wol­len, hängt die Auf­nahme am Gymna­sium nun­mehr von einer Eig­nungs­fest­stel­lung, also dem Beste­hen eines Probe­unter­richts am Gymna­sium ab. Dies gilt auch für Kinder, deren Geschwis­ter bereits Auf­nahme an dem gewünsch­ten Gymna­sium in Berlin gefun­den haben.

Die Anmel­dung für den Probe­unter­richt erfolgt bei der zuletzt besuch­ten Grund­schule oder Gemein­schafts­schule. Er umfasst hier­bei schrift­liche Leis­tungen in den Fächern Deutsch und Mathe­matik.

Schülerinnen und Schüler, die den Probe­unter­richt erfolg­reich durch­laufen haben, werden im Falle eines Bewer­ber­über­hanges ent­spre­chend der Durch­schnitts­note der Förder­pro­gnose in eine Rang­liste aufgenommen, sofern das Gymnasium diese als Auswahlkriterium (vgl. § 6 Abs. 3 Sek I-VO Berlin) fest­gelegt hat.

Einungsfeststellung grund­sätz­lich angreifbar

Die Ergeb­nisse einer der den gestel­lten Anfor­de­run­gen nicht genü­genden Eig­nungs­fest­stel­lung sind im Falle einer Ableh­nung im Wege des Wider­spruchs bzw. einer Schul­platz­klage anfechtbar.

Dies setzt einen Fehler bei der Durch­führung des Probe­unter­richts, dessen Aus­wer­tung oder der Bewer­tung der gefor­der­ten Kompe­ten­zen des Kin­des voraus, auf­grund derer ein Anspruch auf Auf­nahme an dem gewünsch­ten Gymna­sium in Berlin bzw. auf weitere Berück­sich­ti­gung im Auf­nahme­ver­fah­ren oder auf Neu­über­prü­fung der erfor­der­lichen Kennt­nisse besteht.

Ablehnung auch im Übrigen angreifbar!

Schülerinnen und Schüler, die eine den Leis­tungs­anfor­de­run­gen genü­gende Förder­pro­gnose erhal­ten (bis 2,2), und dennoch abge­lehnt wur­den, können sich gegen die Ableh­nung eben­falls mittels Wider­spruchs bzw. Schul­platz­klage wehren.

Dies erfordert eine Fehler­suche im Wider­spruchs­ver­fahren, der Gewichtung auf­ge­deckter Fehler und der Beur­tei­lung der daraus sich erge­ben­den Rechts­folgen.

Beratung

Sprechen Sie uns an! Als Anwalt und Fach­anwalt für Verwal­tungsrecht in Berlin beraten wir Sie gerne. Eine erste tele­foni­sche Beratung rund um die Eignungs­fest­stel­lung an Berliner Gymna­sien sowie zu den recht­lichen Mög­lich­kei­ten einer Ableh­nung bleibt für Sie kosten­los.


Weitere Schulplätze 2024/2025 (Auswahl)

Carl-von-Ossietzky-Gymnasium: Schulplatzklage erfolgreich

Das Carl-von-Ossietzky-Gymnasium in Berlin - Pankow muss weitere Bewer­ber zum Schul­jahr 2024/2025 aufnehmen.

Nach Ansicht des Ver­wal­ungs­gerichts Berlin hat das Gym­na­si­um die für die Ver­gabe der vor­han­de­nen Schul­plätze zu bil­de­nden Auf­nahme­kontin­gente falsch berech­net, so dass ein weite­rer Schul­platz zur Ver­fü­gung zu stellen war.

Ablehnung Gymnasium - bereitgestellt von RA Jakubietz - Anwalt für Schulrecht in Berlin

Arndt-Gymnasium Dahlem: Schulplatz­klage erfolgreich

Das Arndt-Gymnasium Dahlem in Berlin muss weitere Bewer­ber zum Schul­jahr 2024/2025 aufnehmen.

Nach einer aktuellen Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­gerichts Berlin muss das Arndt-Gymnasium Dahlem einen weite­ren Schüler auf­nehmen. Das Aus­wahl­ver­fahren erwies sich als rechts­widrig, weil das Schul­amt zu Unrecht ein Bewerber­kind auf­genommen hat.

Dies wurde als Geschwister­kind nach § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Schul­gesetz Berlin auf­genommen, ohne dass es die Aufnahme­voraus­setzungen erfüllte.

Ablehnung Gymnasium - bereitgestellt von RA Jakubietz - Anwalt für Schulrecht in Berlin

Beethoven-Gymnasium: Schulplatzklage erfolgreich

Das Beethoven-Gymnasium in Berlin - Steglitz muss weitere Bewerber zum Schul­jahr 2024/2025 aufnehmen.

Nach Auf­fassung des Ver­waltungs­erichts Berlin hat das Gymna­sium die für die Ver­gabe der vor­han­de­nen Schul­plätze zu bil­den­den Auf­nahme­kontingente falsch berechnet, sod ass ein weite­rer Schul­platz zur Ver­fügung zu stellen war.

Ablehnung Gymnasium bereitgestellt von RA Jakubietz - Anwalt für Schulrecht in Berlin

Janusz-Korczak-Oberschule: Schulplatzklage erfolgreich

Die Janusz-Korczak-Schule in Berlin - Pankow muss weitere Bewer­ber zum Schuljahr 2024/2025 aufnehmen.

Nach Ansicht des Ver­waltungs­gerichts Berlin hat das Gymna­sium die vor­han­denen Schul­plätze rechts­fehler­haft vergeben.

Ablehnung Gymnasium - Widerspruch und Klage - bereitgestellt von RA Jakubietz - Anwalt für Schulrecht in Berlin

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