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Drei Mädchen

Nachrichten & Infos

Aufnahme Grundschule (Härtefall)

Die Voraus­setzungen eines beson­deren Härte­falls, der zu einer vor­rangi­gen Auf­nahme in die gewün­schte Grundschule oder weiter­füh­rende Schule führt, müs­sen von den Eltern vor Abschluss des Aus­wahl­ver­fah­rens gel­tend gemacht wer­den. Dies hat das Ober­ver­waltungs­gericht Berlin ent­schie­den.

Ob ein Schüler an der von ihm gewünsch­ten Schule auf­ge­nom­men wird, beur­teilt sich - so das OVG Berlin - grund­sätz­lich nach der Sach- und Rechts­lage im Zeit­punkt der Auf­nahme­ent­schei­dung, die als ver­bind­licher Abschluss des bei einer Über­nach­frage durch­zu­führen­den Auf­nahme­ver­fahrens gemäß § 56 Abs. 6 SchulG ergeht. Anderen­falls müssten bereits abge­schlos­sene Auf­nahme­ver­fahren unter Um­stän­den wieder auf­genom­men und er­neut durch­ge­führt werden. → zurück


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