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Drei Mädchen

Nachrichten & Infos

Schulschließung

Verwaltungs­gericht Berlin: Schüler und deren Eltern haben grund­sätzlich kein Recht auf Fort­bestand der besuch­ten Schule.

Nach Ansicht des VG Berlin steht die Ent­schei­dung über die Schlie­ßung einer Schule im Ermes­sen des Schul­trägers. Hat dieser bei der Aus­übung seines Ermes­sens alle rele­vanten Belange ein­ge­stellt, die Vor- und Nach­teile der jewei­ligen Stand­orte ermit­telt und gerecht abge­wogen, die jeweils betrof­fenen Schüler zahlen­mäßig berück­sichtigt und die priva­ten Interes­sen der Schüler und ihrer Eltern am Erhalt der Schule ein­be­zogen, so sei die Schlie­ßung nicht zu bean­standen, solange die von der Schlie­ßung der Schule betrof­fenen Schüler den gewähl­ten Bildungs­gang (Schul­form) an einer ver­gleich­baren Schule in zumut­barer Entfer­nung abschlie­ßen können. → zurück


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