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Drei Mädchen

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Aufnahme an Integrierter Sekundarschule

Eine Rege­lung, die die Auf­nahme von der Durch­schnitts­note der Förder­prog­nose abhän­gig macht, obwohl es sich um eine Inte­grierte Sekun­dar­schule handelt, ist recht­lich nicht zu bean­stan­den. Dies hat das Ober­verwal­tungs­gericht Berlin ent­schie­den.

Dies erklärte, dass eine leistungs­bezogene Aus­wahl mit Sinn und Zweck der Ein­rich­tung Inte­grier­ter Sekun­dar­schulen ver­ein­bar sei. Da im Übrigen 30 Prozent der Schul­plätze durch Los ver­geben würden, sei auch an über­nach­ge­frag­ten Inte­grierten Sekun­dar­schulen eine hete­ro­gene Zusam­men­set­zung der Klas­sen gewähr­leistet. → zurück


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