Nachrichten & Infos
Aufnahme an Integrierter Sekundarschule
Eine Regelung, die die Aufnahme von der Durchschnittsnote der Förderprognose abhängig macht, obwohl es sich um eine Integrierte Sekundarschule handelt, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dies erklärte, dass eine leistungsbezogene Auswahl mit Sinn und Zweck der Einrichtung Integrierter Sekundarschulen vereinbar sei. Da im Übrigen 30 Prozent der Schulplätze durch Los vergeben würden, sei auch an übernachgefragten Integrierten Sekundarschulen eine heterogene Zusammensetzung der Klassen gewährleistet. → zurück
Sie haben Fragen oder möchten einen Gesprächstermin vereinbaren?
Sie erreichen uns:
- über unser Kontaktformular
- per E-Mail: Kontaktformular
- oder ganz einfach telefonisch: (030) 700 159 620(030) 700 159 620