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Umschulung I
Bewerber mit Erstwunsch zu einer Grundschule/ Gemeinschaftsschule genießen nach in Berlin geltendem Schulrecht Vorrang vor solchen Bewerbern um freie Schulplätze, die diese Schule nur nachrangig, also als Zweit- oder Drittwunsch benannt haben.
Sogenannte „Umschulungsanträge“, also Anträge zur Aufnahme in eine andere als die zuständige Grundschule können auf mehrere Schulen gestützt werden. Entgegen häufiger Annahmen ist hierbei eine gleichberechtigte Berücksichtigung der benannten (öffentlichen) Schulen nicht möglich. Die Auswahl folgt in gestufter Rangfolge. Bei Mehrfachbenennungen ist im Aufnahmeantrag daher eine Priorität, also eine Benennung nach der (persönlichen) Bedeutung der Wunschschulen vorzunehmen. → zurück
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