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Drei Mädchen

Nachrichten & Infos

Umschulung I

Bewerber mit Erst­wunsch zu einer Grund­schule/ Gemein­schafts­schule genießen nach in Berlin gelten­dem Schul­recht Vor­rang vor solchen Bewer­bern um freie Schul­plätze, die diese Schule nur nach­rangig, also als Zweit- oder Dritt­wunsch benannt haben.

Sogenannte „Umschu­lungs­anträge“, also Anträge zur Auf­nahme in eine andere als die zustän­dige Grund­schule kön­nen auf meh­rere Schulen gestützt werden. Ent­gegen häufi­ger Annahmen ist hier­bei eine gleich­berech­tigte Berück­sichti­gung der benan­nten (öffent­lichen) Schu­len nicht mög­lich. Die Aus­wahl folgt in gestuf­ter Rang­folge. Bei Mehr­fach­benen­nungen ist im Auf­nahme­antrag daher eine Prio­ri­tät, also eine Benen­nung nach der (per­sön­lichen) Bedeu­tung der Wunsch­schulen vorzunehmen. → zurück


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