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Drei Mädchen

Nachrichten & Infos

Zuzug in den Einschulungsbereich

Ein voraus­seh­barer Zuzug in den Ein­schulungs­bereich einer Grund­schule recht­fertigt nach in Berlin gelten­dem Schul­recht keine Besser­stellung bei der Vergabe von Schul­plätzen. Dies hat das Ver­waltungs­gericht Berlin ent­schieden.

Nach Ansicht des Ver­waltungs­gerichts Berlin begründet der Umstand, dass Schüler­innen und Schüler voraus­seh­bar, aber erst nach der schul­behörd­lichen Auswahl­ent­scheidung in den Ein­schulungs­bereich einer bestim­mten Grund­schule ziehen mangels gesetz­licher Grund­lage allein keinen Grund für eine Privi­legierung im Wege der Schul­platz­reser­vierung oder beding­ten Auf­nahme­zusage. → zurück


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