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Einschulung 2023
Die Länge des Schulwegs beschäftigte das Verwaltungsgericht Berlin.
Nach einem Beschluss des VG Berlin gilt bei der Einschulung in eine Grundschule der Grundsatz altersangemessener Schulwege.
Danach kann die Einschulung in die gewünschte Grundschule nach dem für Berlin geltenden Schulrecht mittelbar mit der Begründung durchgesetzt werden, die Einschulung in die zuständige Grundschule führe zu unzumutbaren Schulwegen. → zurück
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