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Überprüfung der Wohnanschrift
Das Verwaltungsgericht Berlin befasste sich mit den Angaben der Eltern im Rahmen der Einschulung.
Nach einer Entscheidung des VG Berlin dürfen die Schulämter bei der Anmeldung zur Einschulung Nachweise über die Wohnsituation verlangen.
Zwar seien grundsätzlich die Angaben der Eltern über den Wohnort bei der Entscheidung über den Antrag auf Aufnahme in eine Grundschule zugrunde zu legen. Dies gelte aber dann nicht, wenn offensichtliche Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass diese Angaben nicht den tatsächlichen Wohnverhältnissen entsprächen. Das Schulamt sei dann an die Angaben der Eltern nicht gebunden und dürfe im Rahmen der Einschulung Nachweise über die tatsächliche Wohnung des einzuschulenden Kindes verlangen. → zurück
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