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Klassenbildung
Eltern und deren einzuschulenden Kinder haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Einrichtung einer weiteren ersten Klasse. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Nach Ansicht des OVG Berlin erfolgt die Entscheidung über die Anzahl der einzurichtenden ersten Klassen nach dem in Berlin geltenden Schulrecht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit und begründet jedenfalls dann keine individuellen Ansprüche des Einzelnen, wenn die Grundschule noch nicht besucht wird. → zurück
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