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Drei Mädchen

Nachrichten & Infos

Ummeldung allein genügt nicht

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnt Ein­schulung in bestimmte Grund­schule wegen Schein­anmeldung ab.

Nach einer Entscheidung des VG Berlin begründet eine lediglich formal erfolgte Ummeldung keinen Anspruch auf Auf­nahme in die gewünschte Grund­schule.

Eine Ummeldung ohne Verlagerung des Wohn­sitzes - also des gewöhnlichen Aufenthalts und des Lebensmittelpunktes - begründe als Versuch der bewuss­ten Umgehung des im Berlin geltenden Schul­rechts keinen Anspruch auf Ein­schulung im Einzugs­bereich der (neuen) Melde­adresse in Berlin. → zurück


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