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Drei Mädchen

Nachrichten & Infos

Reduzierung von Schulplätzen

Nach Ansicht des Ver­waltungs­gerichts Berlin ist die nach­träg­liche Redu­zierung der Auf­nahme­kapa­zität einer Grund­schule grund­sätzlich unzu­lässig.

Dies folge aus den Beson­der­heiten des schul­behörd­lichen Aus­wahl­ver­fahrens. Danach müssen die tat­säch­lichen Grund­lagen für die Aufnahme oder Ableh­nung an eine bestim­mte Grund­schule spätes­tens zum Zeit­punkt der Auswahl­ent­scheidung vor­liegen.

Denn würde sich die Aufnahmekapazität nach diesem Zeitpunkt verringern, müssten bis dahin rechtmäßig aufgenommene Kinder vom Besuch dieser Schule nachträglich ausgeschlossen werden. Zudem bliebe das Interesse der Eltern und deren Kinder unberücksichtigt, rechtzeitig zu erfahren, bei welcher Grundschule eine Aufnahme erfolgt. → zurück


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