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Drei Mädchen

Nachrichten & Infos

Zusätzliche Schulplätze

Rechts­widrig abge­lehnte Bewer­ber um einen Schul­platz haben grund­sätz­lich einen Anspruch auf Auf­nahme in die gewünsch­te Schule. Dies hat das Ver­waltungs­gericht Berlin ent­schieden.

Werden bei der Vergabe von Schul­plätzen Bewerber vor­rangig auf­ge­nommen, die die Voraus­setzungen für die Auf­nahme an einer bestim­mten Schule nicht erfül­len, werden dadurch die Rechte abge­wie­sener Bewer­ber, die die Voraus­setzungen für eine Auf­nahme an die­ser Schule erfül­len, ver­letzt. Diese Rechts­ver­letzung, so das VG Berlin, muss die Behörde grund­sätz­lich durch die zusätz­liche Auf­nahme der­jeni­gen Bewer­ber um einen Schul­platz, die gegen ihre Ableh­nung Wider­spruch (ggf. Klage) erhoben und einen damit ver­bun­denen Antrag auf einst­weili­gen Rechts­schutz gestellt haben, beheben. → zurück


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