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Zusätzliche Schulplätze
Rechtswidrig abgelehnte Bewerber um einen Schulplatz haben grundsätzlich einen Anspruch auf Aufnahme in die gewünschte Schule. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Werden bei der Vergabe von Schulplätzen Bewerber vorrangig aufgenommen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme an einer bestimmten Schule nicht erfüllen, werden dadurch die Rechte abgewiesener Bewerber, die die Voraussetzungen für eine Aufnahme an dieser Schule erfüllen, verletzt. Diese Rechtsverletzung, so das VG Berlin, muss die Behörde grundsätzlich durch die zusätzliche Aufnahme derjenigen Bewerber um einen Schulplatz, die gegen ihre Ablehnung Widerspruch (ggf. Klage) erhoben und einen damit verbundenen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt haben, beheben. → zurück
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