Nachrichten & Infos
Keine wichtigen Gründe für einen Schulwechsel sind demgegenüber:
- Ein Geschwisterkind oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits die gewünschte Schule in Berlin.
- Die Eltern haben in Berlin ihre Arbeitsstelle.
- Bestehende soziale Kontakte sollen beibehalten werden.
- Die gewünschte Schule in Berlin ist zwar näher, die zuständige Schule im Land Brandenburg ist ohne großen Aufwand zu erreichen.
- Die bisherige Betreuung in der Kindertagesstätte soll fortgesetzt werden.
- Die Hortkosten sollen vermieden werden.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie, sollten Sie einen Schulwechsel nach Berlin oder in das Land Brandenburg anstreben. → zurück
Bereitgestellt von Rechtsanwalt Jakubietz, Anwalt für Schulrecht Berlin
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