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Schulwechsel nach Berlin oder Brandenburg
Rechtliche Grundlage für einen Schulwechsel bildet das zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg vereinbarte „Gastschülerabkommen“ vom 27. Juni 2013, wonach Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen die Schule im jeweils anderen Bundesland besuchen können.
Der Wechsel in eine Schule des jeweils anderen Landes setzt danach freie Kapazitäten sowie das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ voraus.
Wichtige Gründe für einen Schulwechsel nach Berlin sind insbesondere:
- Die Erreichbarkeit der örtlich zuständigen Grundschule ist wegen individueller und nicht nur kurzfristiger Gründe nicht zumutbar gewährleistet, wobei ein kürzerer Schulweg allein keinen wichtigen Grund darstellt, es sei denn, die Grundschule im Land Berlin ist auf kurzem Fußweg erreichbar.
- Die Schülerin oder der Schüler z. B. auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig ist und die Eltern insbesondere wegen Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung im Land Berlin angewiesen sind.
- Pädagogische Gründe, wie z. B. Unterricht nach der Montessori-Methode, besondere Fremdsprachenfolge oder besondere Gründe, die in der Person der Schülerin oder des Schülers liegen und die den Besuch einer bestimmten Schule erfordern (z. B. Besuch des Französischen Gymnasiums).
- Andere private Belange von erheblichem Gewicht sind:
- die Vermeidung eines Schulwechsels inmitten des Schuljahres wegen des bevorstehenden Verlegens der Hauptwohnung in das Land Berlin,
- der Besuch einer Schule mit besonderem Schulprofil (zum Beispiel jahrgangsübergreifender Unterricht),
- die Möglichkeit der Betreuung durch nahe Angehörige.
Keine wichtigen Gründe für einen Schulwechsel sind demgegenüber:
- Ein Geschwisterkind oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits die gewünschte Schule in Berlin.
- Die Eltern haben in Berlin ihre Arbeitsstelle.
- Bestehende soziale Kontakte sollen beibehalten werden.
- Die gewünschte Schule in Berlin ist zwar näher, die zuständige Schule im Land Brandenburg ist ohne großen Aufwand zu erreichen.
- Die bisherige Betreuung in der Kindertagesstätte soll fortgesetzt werden.
- Die Hortkosten sollen vermieden werden.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie, sollten Sie einen Schulwechsel nach Berlin oder in das Land Brandenburg anstreben.
Bereitgestellt von Rechtsanwalt Jakubietz, Anwalt für Schulrecht Berlin
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