F F Anmeldung an Privatschule schließt Aufnahme an staatlicher Schule nicht aus!
telefon (030) 700 159 620
email

Kurfürstendamm 194 • 10707 Berlin • Tel. (030) 700 159 620 • Fax (030) 700 159 621

E-Mail: • Web:www.anwalt-schulrecht-berlin.de/

Drei Mädchen

Nachrichten & Infos

Urteil: Privatschulzusage schließt staatliche Schulplatzsuche nicht aus

Eltern und deren Kinder können sich auch dann um einen Schul­platz an einer staat­lichen Schule in Berlin bewer­ben, wenn sie bereits eine Zusage einer Privat­schule haben. Dies hat das Ver­wal­tungs­gericht Berlin ent­schie­den und damit die bis­he­rige Praxis des Schul­amtes gekippt.

Die Entscheidung im Überblick:

Der Fall: Das Schul­amt hatte den Antrag auf Auf­nahme in eine staat­liche Grund­schule abge­lehnt. Die Begrün­dung: Durch die bereits erfolgte Auf­nahme an einer Privat­schule bestehe kein Anspruch mehr auf Teil­nahme am regu­lä­ren Aus­wahl­ver­fahren.

Das Urteil: Das Gericht wider­sprach deut­lich. Für einen sol­chen Aus­schluss fehle die gesetz­liche Grund­lage. Die Zusage der Privat­schule führe nicht dazu, dass sich der Auf­nahme­wunsch für die staat­liche Wunsch­schule „erle­digt“ habe.

Der Anspruch: Gemäß § 55a Abs. 2 SchulG Berlin haben Bewer­ber­innen und Bewer­ber einen recht­li­chen Anspruch auf eine chan­cen­gleiche Berück­sich­ti­gung bei der Ver­gabe von Schul­plätzen an der Erst­wunsch­schule – unab­hängig von priva­ten Alter­nativen.

Eltern, deren Antrag auf Auf­nahme an einer staat­lichen Grund­schule dennoch abge­lehnt wor­den ist, kön­nen sich hier­gegen im Wege des Wider­spruchs bzw. einer Schul­platz­klage wen­den. Lassen Sie sich beraten!

Bereitgestellt von Rechtsanwalt Jakubietz, Anwalt für Schulrecht Berlin

Sie haben Fragen oder möchten einen Gesprächs­termin vereinbaren?

Sie erreichen uns:

Wir nutzen Cookies, um die Nutzung unserer Website analysieren und verbessern zu können. Mit der Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Nähere Informationen finden Sie hier.