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Urteil: Privatschulzusage schließt staatliche Schulplatzsuche nicht aus
Eltern und deren Kinder können sich auch dann um einen Schulplatz an einer staatlichen Schule in Berlin bewerben, wenn sie bereits eine Zusage einer Privatschule haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit die bisherige Praxis des Schulamtes gekippt.
Die Entscheidung im Überblick:
Der Fall: Das Schulamt hatte den Antrag auf Aufnahme in eine staatliche Grundschule abgelehnt. Die Begründung: Durch die bereits erfolgte Aufnahme an einer Privatschule bestehe kein Anspruch mehr auf Teilnahme am regulären Auswahlverfahren.
Das Urteil: Das Gericht widersprach deutlich. Für einen solchen Ausschluss fehle die gesetzliche Grundlage. Die Zusage der Privatschule führe nicht dazu, dass sich der Aufnahmewunsch für die staatliche Wunschschule „erledigt“ habe.
Der Anspruch: Gemäß § 55a Abs. 2 SchulG Berlin haben Bewerberinnen und Bewerber einen rechtlichen Anspruch auf eine chancengleiche Berücksichtigung bei der Vergabe von Schulplätzen an der Erstwunschschule – unabhängig von privaten Alternativen.
Eltern, deren Antrag auf Aufnahme an einer staatlichen Grundschule dennoch abgelehnt worden ist, können sich hiergegen im Wege des Widerspruchs bzw. einer Schulplatzklage wenden. Lassen Sie sich beraten!
Bereitgestellt von Rechtsanwalt Jakubietz, Anwalt für Schulrecht Berlin
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